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Die STEAG AG beantragt bei der Bezirksregierung gemäß § 16 BImSchG die Genehmigung
zur Erweiterung des Kraftwerksstandorts Walsum um einen weiteren Block mit einer
elektrischen (el) Bruttoleistung von 750 MW.
Dieser Antrag betrifft den Vorbescheid, in dem die grundsätzliche umweltrechtliche
(Anforderungen aus TA-Luft, TA Lärm, Großfeuerungsanlagenverordnung) und die
bauplanerische Zulässigkeit (Realisierungsfähigkeit an diesem Standort) beurteilt werden
soll. Daran schließen sich Teilgenehmigungen der Anlagengruppen nach BImSchG und
weitere Verfahren zur Entlassung aus der Bergaufsicht an.
Das vorhandene Kraftwerk weist mit zwei Blöcken eine Leistung von 550 MW auf.
Das bestehende Kraftwerk arbeitet mit Kraft-Wärmekopplung. Das neue Kraftwerk wird nur
Strom erzeugen und die überschüssige Wärme über den Kühlturm abgeben. Nach Aussage
des Antragstellers gibt es kein weiteres, wirtschaftlich erschließbares
Wärmeabnahmepotential.
Als Brennstoff wird Steinkohle eingesetzt. Die gereinigten Abgase werden über den 181 m
hohen Kühlturm abgeleitet.
Die Inbetriebnahme soll Ende 2009 erfolgen.
Rat der Stadt -
Betreff:
Genehmigungsverfahren STEAG, Kraftwerk Walsum, Block10 -
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt stimmt den in der Vorlage formulierten umweltrechtlichen
Prüfungserfordernissen zu und fordert die Bezirksregierung auf, eine Genehmigung erst zu
erteilen, wenn die dort angesprochenen offenen Fragen geklärt sind. Das Einvernehmen
nach § 36 BauGB steht unter diesem Vorbehalt.
Der Beschluss soll in einer Sondersitzung gefast werden! |